Kritik an "Auszeit-WG": Emmerling will Konzept offenlegen
Im Zuge der Diskussion um die Wiener "Auszeit-WG" für unmündige Intensivtäter hat die zuständige Stadträtin Bettina Emmerling (NEOS) am Samstag im Interview bei "Wien heute" angekündigt, das bisher unter Verschluss gehaltene Konzept zu veröffentlichen. Ein dazugehöriges Papier, das der APA vorliegt, war zuletzt öffentlich unter Beschuss geraten. Expertinnen und Experten fordern seit Langem eine volle Offenlegung der Unterlagen zu dem Projekt.

"Es ist kein Geheimnis, was dort gemacht wird", sagte Emmerling. Das Konzept werde "in Kürze veröffentlicht". Ein konkreter Zeitpunkt der Veröffentlichung durch die Magistratsabteilung 11 für Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) wurde indessen nicht genannt.
"Das, was im Umlauf war, war ein Konzeptpapier aus dem Frühling", behauptete Emmerling mit Verweis auf das 17-seitige Papier, das der APA in vollem Umfang vorliegt. Entgegen der Aussage der Vizebürgermeisterin handelt es sich bei dem der APA vorliegenden Konzept jedoch um ein mit "072026" datiertes Dokument aus dem heurigen Juli. Ebenfalls liegt der APA eine nahezu identische undatierte Version davon vor, die - laut gesicherten Informationen - einem Antrag der Bewohnervertretung an das Bezirksgericht Innere Stadt beigefügt ist. Das Gericht hatte auf diesen Antrag hin zuletzt die Maßnahmen für den ersten Bewohner der WG, einen 13-Jährigen, überprüft. Dabei wurde die nächtliche Sperre der Haustür als zulässig eingestuft, ein Verschließen der Haustür in der Zeit von 5.00 bis 23.00 Uhr hingegen als nicht zulässig. Derzeit läuft die Rechtsmittelfrist.
Der Teenager befindet sich seit 13. Juli in der Wohngemeinschaft. Später war erstmals das 17-seitige Konzeptpapier des Trägers "neue wege" bekanntgeworden. Der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier und der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) äußerten scharfe Kritik. Der Mediziner sprach von "gravierenden fachlichen Mängeln". "Sozialarbeiterische Fachkräfte müssen sich gut überlegen, ob sie das im Rahmen ihrer professionellen Autonomie mittragen können", hieß es von OBDS-Geschäftsführerin Julia Pollak.
Aus dem Büro der Stadträtin war dazu erst vor mehr als zwei Wochen gegenüber dem "Falter.morgen" entgegnet worden, dass nicht nachvollziehbar sei, auf welches Dokument sich die Kritik bezogen habe. "Offenbar nicht auf das bewilligte Konzept der MA 11", wie es geheißen hatte. Am 30. Juli war gegenüber der APA noch erklärt worden, dass man davon ausgehe, dass es sich bei den Unterlagen lediglich "um Handouts des Trägers [...] handelt". Ein zweiseitiges der APA vorliegendes Handout wurde von der MA 11 jedenfalls Anfang August intern verschickt.
Das von außen unscheinbare Haus in einer kleinen Wohnsiedlung am Stadtrand in Wien-Simmering verfügt laut MA 11 über Plätze für zwei Kinder. Vorgesehen sind Aufenthalte von bis zu drei Monaten. Die Basis dafür bildet das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG). Die Kosten liegen bei fast einer Million Euro pro Jahr.
Hinter der vielfach geäußerten Expertenkritik an der WG vermutete Emmerling am Samstagabend die "ideologische Idee, dass man Kinder nicht einsperren soll". Von "wackeligen rechtlichen Beinen" wollte die Stadträtin nicht sprechen. "Aber es ist kompliziert."
Erst am Donnerstag kritisierte die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP) die Eignung des HeimAufG. "Das Gesetz wurde nicht für eine längerfristige pädagogisch-therapeutische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit massiv delinquentem Verhalten geschaffen", hieß es in einer Stellungnahme. Straffälligkeit sei zudem nicht per se auf eine psychische Erkrankung zurückführbar, hieß es.
Davor hatte der renommierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf die "fehlende gesetzliche Grundlage" hingewiesen. Das Vertretungsnetz, der Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ), der Verein FICE Austria sowie die Volksanwaltschaft hatten ebenfalls ihre Bedenken geäußert. Der emeritierte Wiener Universitätsprofessor für Medizinrecht, Christian Kopetzki, sieht sogar "keine taugliche Grundlage für einen erzwungenen Aufenthalt in Heimen oder sonstigen Einrichtungen und schon gar nicht für eine behördliche Einweisung" auf Basis des HeimAufG, wie es in einem Fachartikel aus dem August 2025 zum Umgang mit unmündigen "Systemsprengern" heißt.