Bad St. Leonhard begrenzt Wasserverbrauch auf das Notwendigste
Verstöße gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung geahndet und können mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bestraft werden.
Aufgrund „der prekären Situation um die Wasserversorgung“ muss die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard den Wasserverbrauch auf das „unbedingt notwendige Ausmaß“ einschränken. Betroffen sind die Wasserbezieher im Versorgungsgebiet aller Gemeindewasserversorgungsanlagen der Stadtgemeinde.
Untersagt sind das Befüllen und auch das Nachfüllen von Schwimmbecken und Pools jeglicher Art, das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen, das Reinigen von Vorplätzen, Höfen, Hausfassaden, Dächern, Zäunen und dergleichen, das Waschen von Großgeräten, das Waschen von Fahrzeugen, ausgenommen in dafür vorgesehenen Waschanlagen.
Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro zu bestrafen.





