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Bad St. Leonhard begrenzt Wasserverbrauch auf das Notwendigste

Verstöße gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung geahndet und können mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro bestraft werden.

Ein Wasserhahn aus dem Wasser sprudelt
© stock.adobe.com / Adobestock
In Bad St. Leonhard wurde der Wasserverbrauch auf das Notwendigste eingeschränkt

Aufgrund „der prekären Situation um die Wasserversorgung“ muss die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard den Wasserverbrauch auf das „unbedingt notwendige Ausmaß“ einschränken. Betroffen sind die Wasserbezieher im Versorgungsgebiet aller Gemeindewasserversorgungsanlagen der Stadtgemeinde.

Untersagt sind das Befüllen und auch das Nachfüllen von Schwimmbecken und Pools jeglicher Art, das Bewässern von Rasen- und Grünflächen, Hecken und Bäumen, das Reinigen von Vorplätzen, Höfen, Hausfassaden, Dächern, Zäunen und dergleichen, das Waschen von Großgeräten, das Waschen von Fahrzeugen, ausgenommen in dafür vorgesehenen Waschanlagen.

Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro zu bestrafen.

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