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Mordanklage nach Tötungsdelikt in Sooß am Ostersonntag

Im Fall der am 5. April 2026 in Sooß (Bezirk Baden) getöteten Mutter von vier Kindern hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Mordanklage gegen deren Ehemann erhoben, von dem sich die 38-Jährige getrennt hatte. Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, die der APA vorliegt, hatte der 47-Jährige am Ostersonntag mit einer Faustfeuerwaffe und einem Schraubenzieher das Wohnhaus aufgesucht, in das die Frau mit ihren Kindern im Alter zwischen acht und 17 Jahren gezogen war.

Das Tötungsdelikt ereignete sich am Ostersonntag in Sooß
© APA/THOMAS LENGER/MONATSREVUE.AT
Das Tötungsdelikt ereignete sich am Ostersonntag in Sooß

Nachdem er mitgebrachte Ostergeschenke am Küchentisch abgestellt hatte, zog der 47-Jährige laut Anklage die Waffe und gab drei Schüsse auf die Frau ab, die er vor 19 Jahren geheiratet hatte. Die 38-Jährige wurde am linken Oberarm, im Hals-Nacken-Bereich und im Gesicht getroffen. Danach stach der Mann Dutzende Male mit dem Schraubenzieher auf die Frau ein, die keine Überlebenschance hatte.

"Die Trennung konnte und wollte er bis zuletzt nicht akzeptieren", heißt es in der Anklage zum Motiv. Außerdem sei der Mann überzeugt gewesen, "dass seine Ehefrau übersinnliche Fähigkeiten hatte und schwarze Magie anwandte, worunter vor allem seine Kinder zu leiden hätten." Er habe sich daher zum einen entschlossen, den anhaltenden Streitigkeiten mit der Frau ein Ende zu setzen und zum anderen, seine Kinder "aus der Einflusssphäre der Mutter zu 'befreien'", wie in der Anklage festgehalten wird.

Der 47-Jährige leidet seit einigen Jahren unter psychischen Problemen. Anfang 2019 wurde er in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses stationär aufgenommen. Zuletzt dürfte er unter einer schizotypischen Persönlichkeitsstörung gelitten haben, die jedoch keine schwerwiegende bzw. nachhaltige psychische Störung darstellte, wie ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes psychiatrisches Gutachten ergab. Bei dem Mann liege "ein eigentümliches Denken" bzw. ein "auffälliges Verhalten und eine soziale Isolation" vor, aber keine Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt, befand der Gutachter. Der Sachverständige bejahte daher die Schuldfähigkeit des 47-Jährigen.

Der Mann hatte die Leiche der Frau im Garten unter Grünzeug abgelegt und wurde von einem heimkehrenden Sohn überrascht, als er die Spuren der Tat im Wohnhaus beseitigen wollte. Daraufhin rief er die Polizei an und ließ sich widerstandslos festnehmen. Er war in den Einvernahmen vor der Kriminalpolizei umfassend geständig.

Und er belastete darüber hinaus einen 45-Jährigen, von dem er behauptet, dieser habe ihm am 29. November 2005 um 900 Euro die Schusswaffe samt Munition verkauft und gewusst, dass er damit seine Frau töten wolle. Die Staatsanwaltschaft hat daher den 45-Jährigen als Beitragstäter zum Mord mitangeklagt. Dieser Mann sitzt ebenfalls in der Justizanstalt Wiener Neustadt in U-Haft.

Der 45-Jährige ist massiv vorbestraft. So fasste er wegen versuchten Mordes bereits eine 16-jährige Freiheitsstrafe aus. Mit dem Tötungsdelikt in Sooß habe er aber nichts zu tun, versicherte sein Verteidiger Mirsad Musliu der APA: "Was passiert ist, ist eine Tragödie. Aber mein Mandant hat damit nichts zu tun." Die Behauptung des Hauptangeklagten, er habe von ihm die Schusswaffe bekommen, sei "gelogen. Er reitet ihn da in etwas hinein, um selber eine mildere Strafe zu bekommen."