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Pflegerin soll sich Morphium teils selbst gespritzt haben

Palliativkraft eines Pflegedienstes soll über 200 Ampullen eines morphiumhaltigen Medikaments nicht verabreicht haben. Kürzlich stand sie deswegen vor Gericht.

Verhandelt wurde am Bezirksgericht Liezen
© KLZ / Veronika Höflehner
Verhandelt wurde am Bezirksgericht Liezen
Benedikt Karl
Redakteur Regionalredaktion Liezen

Sie hätten eigentlich unheilbar kranken Menschen Erleichterung verschaffen sollen, doch wurden diesen nie verabreicht. Die Rede ist von 219 Ampullen eines hochwirksamen Schmerzmittels auf Basis von Morphium, wegen derer eine – mittlerweile ehemalige – Mitarbeiterin des mobilen Palliativteams eines Pflegedienstes sich vor dem Bezirksgericht Liezen verantworten musste.

Was mit den Ampullen passiert sei, will Richter Hans-Joachim Maierhofer von der Angeklagten, die angibt, sich schuldig zu fühlen, wissen. „Teilweise habe ich sie selbst angewendet, ich glaube ein Drittel“, antwortet diese. Der Tatzeitraum erstreckt sich über knapp 200 Tage – im Schnitt also jeden dritten Tag eine Ampulle.

„Gebe schon Menschen, die daran interessiert wären“

„Und die restlichen?“, fragt Maierhofer. Das könne sie nicht wirklich beantworten, meint die Frau. Manchmal habe sie Spritzen aufgezogen, aber aus Zeitgründen nicht verabreicht. Bei ihrem Arbeitgeber hätte es zwei Langzeitkrankenstände und gleichzeitig einen Patientenhöchststand gegeben. Dazu hätten sich auch noch massive familiäre Probleme gesellt. „Ich habe über 20 Jahre im Palliativteam gearbeitet, aber am Ende nur noch überlegt, mit welchem Strick ich mich suizidieren soll.“

Ich habe nie Kontakt zur Drogenszene gehabt.

— Angeklagte

Der Richter kommt noch einmal auf die restlichen Ampullen zurück. „Da gebe es schon Menschen, die daran interessiert wären“, deutet er die unbefugte Weitergabe gegen Geld an. Ein Vorwurf, den die Angeklagte empört zurückweist: „Ich habe nie Kontakt zur Drogenszene gehabt.“

1900 Euro Geldbuße, dafür kein Schuldspruch

Eine Beteuerung, der Maierhofer Glauben schenkt. Er schlägt der bislang Unbescholtenen eine Diversion vor. Bezahlt sie 1900 Euro an das Gericht, wird das Verfahren eingestellt. Die Angeklagte stimmt zu. Den entstandenen Schadensbetrag in Höhe von rund 120 Euro begleicht sie noch direkt im Gerichtssaal bei der Standortleiterin ihres ehemaligen Arbeitgebers.

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