Polizei führt Oststeirer vor, mehr als 14.000 Euro Unterhalt offen
Ein 39-jähriger Oststeirer muss sich am Bezirksgericht Weiz wegen unbezahlten Unterhalts verantworten. Mehr als 14.000 Euro ist er im Zahlungsrückstand.
Die Verhandlung im Bezirksgericht Weiz beginnt schon angespannt, denn Polizisten führen den Angeklagten vor. „Warum kommen Sie nicht freiwillig?“, will der Richter vom 39-Jährigen wissen, denn er hat ihn schon mehrmals geladen. „Es ist 8.57 Uhr und Sie haben mich schon zwida gemacht.“
Der Oststeirer hat über einen Zeitraum von fast zwei Jahren keinen Unterhalt für seine Tochter bezahlt. Rund 250 Euro hätte er monatlich zahlen müssen, in Summe sind mehr als 14.000 Euro offen, denn auch aus den Vorjahren bestehen noch Schulden. Wie alt sein Kind ist, kann der Angeklagte ebenfalls nicht richtig beantworten – er verschätzt sich um zwei Jahre.
Einen Sohn hat der 39-Jährige ebenfalls. Dessen Unterhalt ist nicht Gegenstand der Verhandlung. Kontakt habe der Angeklagte zu keinem der beiden.
Ich sehe entweder Krankenstand, AMS oder Notstandshilfe.
— Richter zum Angeklagten
Er behauptet, seit zwei Monaten beim AMS gemeldet zu sein und zuvor neun Jahre durchgehend gearbeitet zu haben. Das widerlegt der Richter anhand von Versicherungsdatenauszügen. „Ich sehe entweder Krankenstand, AMS oder Notstandshilfe.“ Außerdem konfrontiert er den Oststeirer, dass der doch wissen müsse, ob er vor zwei Monaten oder vor zwei Jahren zuletzt gearbeitet habe.
Der Angeklagte schiebt es auf eine Epilepsie und leichte Anfälle. „Ich vergesse leicht was.“ Als der Richter wissen will, ob er deswegen nicht arbeitsfähig war, antwortet er allerdings: „Ich glaube, dass ich in der Zeit arbeiten hätte können.“
Daraufhin entgegnet der Richter: „Das AMS hat Ihnen 53 Stellen vermittelt.“ Diese seien nichts für den Angeklagten gewesen. „Da waren Sachen wie Klo reinigen dabei“, meint der Oststeirer, der rund 37 Prozent des Unterhalts geleistet hat, den er hätte zahlen müssen.
Zwei Monate unbedingter Haft
Der Richter verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monate, die auf drei Jahre bedingt ist. „Das ist im unteren Drittel des Strafrahmens, weil Sie reumütig geständig waren.“ Da der Angeklagte bereits vorbestraft ist, ist keine Geldstrafe mehr möglich.
Einmal wurde er wegen Diebstahls verurteilt, dreimal wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz. Auch Suchtgifthandel steht in seinem Vorstrafenregister. Drei Jahre saß er in Haft. Die Verurteilung liegt allerdings schon mehr als zehn Jahre zurück. „Wenn Sie nicht beginnen, laufend Unterhalt zu zahlen, werden Sie im Gefängnis landen“, warnt der Richter.

