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76-Jähriger lief an Weizer Tankstelle in Auto, Lenker vor Gericht

Bei einer Tankstelle im Bezirk Weiz kollidierte ein 76-jähriger Oststeirer mit einem Auto und verletzte sich. Der 28-jährige Fahrzeuglenker fühlt sich nicht schuldig.

Bei einer Tankstelle passierte der Zusammenstoß (Sujetbild)
© APA / Helmut Fohringer
Bei einer Tankstelle passierte der Zusammenstoß (Sujetbild)
Nicole Stranzl
Regionalredaktion Weiz

„Es war nicht vorhersehbar“, sagt der Verteidiger des 28-jährigen Angeklagten im Bezirksgericht Weiz. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wird verhandelt. Ein 76-Jähriger soll in das Auto des 28-Jährigen gelaufen sein und dabei Hüft-, Knie- und Ellbogenprellungen sowie eine Thoraxprellung erlitten haben. Des Weiteren habe er sich an den Händen verletzt. Da der Mann Bluter ist, verlor er sehr viel Blut an der Unfallstelle – einer Tankstelle.

Auf einmal höre ich ein lautes Knallen.

— Angeklagter über den Unfall

„Ich wollte das Auto waschen“, schildert der 28-Jährige. Nachdem er den Waschschein geholt hatte, fuhr er los. „Ich war mit vier oder fünf km/h unterwegs.“ Das beweist der Bremsweg. „Auf einmal höre ich ein lautes Knallen.“ Der alte Mann war auf der Beifahrerseite ins Auto gelaufen. „Ich bin sofort stehengeblieben und hab ihm geholfen. Ich bin in die Tankstelle reingelaufen und hab gesagt, sie sollen die Rettung rufen.“ Das Auto sei nicht beschädigt gewesen. „Es hatte nicht mal einen Kratzer“, erzählt der 28-Jährige.

Im Zeugenstand sagt der 76-Jährige, dass das Auto hinter einer Säule hervorgekommen sei. Da es sich um ein E-Auto handelte, hörte er es auch nicht. „Der Spiegel hat mich berührt, da bin ich davongeflogen. Ich bin am Asphalt gelandet.“ Am schlimmsten verletzt sei er bei den Fingern gewesen, auch habe er Schürfwunden davongetragen.

Freispruch

Die Privatbeteiligtenvertreterin (also eine Rechtsanwältin, die das Opfer in einem Strafverfahren vertritt) beantragt, die Unfallstelle zu begehen. Das lehnt der Richter ab. Es gibt ein Video von dem Vorfall. „Die geringe Geschwindigkeit ergibt sich durch den Bremsweg.“ Der 28-Jährige konnte den 76-Jährigen nicht sehen, ist der Richter überzeugt. „Aus meiner Sicht trifft Sie keine Verantwortung“, sagt er zum Angeklagten und spricht diesen frei.

500 Euro Schadenersatz fordert die Privatbeteiligtenvertreterin. Der Richter verweist sie mit ihrer Forderung auf den Zivilrechtsweg.