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Streit um Grünfläche – Breitere Parkplätze spalten Nachbarn

Sportplatz und Rodelhügel sollen in der Ulmgasse breiteren Parkplätzen weichen. Einige Bewohner wollen mehr Platz für ihre Autos, andere fühlen sich übergangen.

Das Foto zeigt einen langen Parkplatz, auf dem einige Autos stehen. Im Hintergrund steht ein weißes Hochhaus
© KLZ / Stefan Pajman
264 Parkplätze hat die Wohnanlage in der Ulmgasse 14 in Straßgang bereits
Michael Suntinger
Bundesland Steiermark | Graz

264 Parkplätze bietet die Wohnanlage in der Ulmgasse 14 – einen für jede Wohnung. Die Zahl soll sich nicht ändern, sehr wohl aber die Größe. Im Zuge einer Sanierung will man breitere Parkplätze bauen, weil Autos immer breiter werden. Dafür muss eine Grünanlage weichen, die momentan noch allen zur Verfügung steht. Das ruft Bewohnerinnen und Bewohner auf den Plan. Einige sind dagegen. „Wir werden komplett übergangen“, ärgert sich Anrainer Stefan Hammer.

Ein Mann spricht bei einer Veranstaltung. In der einen Hand hält er ein Mikrofon, in der anderen ein leeres Glas.
© Paul Spanjaart
Stefan Hammer ist einer der lautesten Kritiker des Vorhabens in der Ulmgasse

Die Parkplätze sind 2,30 Meter breit und sollen die derzeitige Standardgröße von 2,50 Metern bekommen. Für einen Hügel und einen Fußballplatz wäre dann kein Platz mehr. „Den Hügel rodeln im Winter die Kinder hinunter“, erzählt Angelika Glauninger, eine der Bewohnerinnen der Anlage, die sich gegen das Vorhaben ausspricht.

Die Grünflächen am Grundstück sind gemeinschaftliches Eigentum und können von allen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden. Die Parkplätze sind zwar Wohneinheiten zugeteilt, trotzdem zählen sie zum gemeinschaftlichen Eigentum. Die Frage, wann und wie das umgestaltet werden darf, spaltet die Ulmgasse.

Das Bild zeigt einen Fußballplatz. Im Vordergrund steht ein Tor. Weiter hinten befindet sich der Rodelhügel. Rechts von dem Grünstreifen sind die bestehenden Parkplätze und neben ihnen die Wohnhäuser.
© KLZ / Stefan Pajman
Auf dieser Fläche sollen künftig Autos parken

Unterschiedliche Auffassungen

Die Gegner des Vorhabens berufen sich auf eine Hausordnung. Änderungen der zur Verfügung stehenden Abstellplätze und Grünflächen bedürfen der Einstimmigkeit, heißt es dort schwarz auf weiß. Alle Eigentümer müssten demnach einverstanden sein. Daran würde der geplante Umbau scheitern.

Das Dokument sei nie von den Eigentümern als Hausordnung anerkannt worden, sei auch kein Bestandteil der Verträge und habe somit keine Gültigkeit, meint die Hausverwaltung Ogris, die für die Anlage zuständig ist. Dem widerspricht Ersteigentümer Hammer. Die Hausordnung sei gültig, es habe sie von Anfang an gegeben und sie habe sich nie verändert. Früher soll sie auch im Haus ausgehängt gewesen sein.

Die Hausverwaltung holte stattdessen ein Gutachten ein. Weil sich keine bestehenden Nutzungsrechte verändern würden, sei ein einstimmiger Beschluss nicht nötig, heißt es darin. Einstimmigkeit sei vor allem dann geboten, wenn sich Eigentümerverträge oder die Stellplatzordnung ändern oder wenn neue Sonderrechte zugunsten einzelner Eigentümer geschaffen würden.

Ein weiteres Argument der Parkplatzgegner ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs. Die Umwidmung allgemeiner Flächen und Änderungen bestehender Nutzungsrechte an Parkplätzen sei nur mit einstimmiger Zustimmung aller Eigentümer zulässig, entschied der OGH. Anders als in diesem Fall würden in der Ulmgasse aber keine neuen Parkplätze errichtet, sondern lediglich bestehende verbreitert, weshalb die Erkenntnis nicht angewandt werden könne, hält die Hausverwaltung dazu fest.

Das Bild zeigt mehrere Reihen Parkplätze, die durch Baumreihen voneinander getrennt sind.
© KLZ / Stefan Pajman
Anlass für die Debatte geben notwendige Sanierungen an den Parkflächen

Mehrheitsverhältnisse unklar

Das Thema war bereits Streitpunkt bei einer Versammlung der Eigentümerinnen und Eigentümer im Juli. Nur 19 Prozent stimmten für die Erweiterung der Parkplätze, während die übrigen Anwesenden dagegen stimmten oder keine Stimme abgaben. Es war allerdings nur eine Minderheit anwesend.

Ein Umlaufbeschluss soll jetzt Klarheit bringen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer wurden per Stimmzettel zur Abstimmung gebeten. Noch liege kein Ergebnis vor, teilt die Hausverwaltung Ogris mit. Man werde sich aber jedenfalls an die Abstimmung halten. „Wir verstehen uns als Dienstleister der Eigentümer. Was die Mehrheit will, werden wir umsetzen“, kommentiert Ogris.

Sollte die Abstimmung zugunsten des Vorhabens ausfallen, hätten die Überstimmten einen Monat Zeit, um Einspruch zu erheben. Dann wird ein Gericht endgültig entscheiden, wer recht hat. Stefan Hammer plant schon jetzt, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.