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Gericht überprüft Fall von erstem Bewohner der "Auszeit-WG"

Nach dem Start der "Auszeit-WG" für Intensivtäter unter 14 Jahren in Wien ist für den ersten Bewohner, einen 13-Jährigen, - wie erwartet - eine gerichtliche Prüfung nach dem Heimaufenthaltsgesetz beantragt worden. Eine erste Anhörung fand statt. "Dabei wurde die Freiheitsbeschränkung vorläufig als zulässig beurteilt", hieß es von der für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Magistratsabteilung 11 (MA 11) zur APA. Das Gericht muss nun binnen 14 Tagen einen Beschluss fällen.

Das Projekt der "Auszeit-WG" der Stadt Wien steht in der Kritik
© APA/THEMENBILD
Das Projekt der "Auszeit-WG" der Stadt Wien steht in der Kritik