Wann darf man in Kärnten wegen Wespennestern die Feuerwehr rufen?
Ein Wespennest ist kein Fall für die Feuerwehr, solange keine konkrete Gefahr besteht. Bei einer solchen kann die Feuerwehr aber einspringen.
Wespen am Esstisch, nerviger Flugverkehr auf der Terrasse und plötzlich ein ganzes Nest neben dem Haus: In einem intensiven Wespenjahr wie dem aktuellen stellen sich viele Kärntner dieselben Fragen. Einfach so lassen, selbst entfernen, einen Schädlingsbekämpfer rufen – oder könnte das ein Fall für die Feuerwehr sein? Die Antwort ist eindeutig: Ein Wespennest allein reicht für einen Feuerwehreinsatz noch nicht aus.
„Kein Regelfall für die Feuerwehr“
„Die Entfernung oder Sicherung eines Wespen- oder Hornissennestes ist grundsätzlich kein Regelfall für die Feuerwehr“, sagt Daniel Borstner, Leiter der Geschäftsstelle des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes. Entscheidend sei vielmehr, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr für Menschen, Tiere, Sachen oder die Umwelt bestehe und rasches Handeln notwendig sei. Rechtlich handle es sich nicht um eine klassische Aufgabe des Brandschutzes, sondern um technische Hilfeleistung zur Gefahrenabwehr.
Das bedeutet: Wer ein Nest am eigenen Wohnhaus entdeckt, sollte nicht automatisch die 122 wählen. Eine Gefährdung kann laut Borstner etwa gegeben sein, wenn Wespen einen notwendigen Zugang zu Wohnungen oder einen Rettungsweg beeinträchtigen, sich ein Nest unmittelbar bei einem Kindergarten, einer Schule, einem Krankenhaus oder Pflegeheim befindet oder eine konkret gefährdete Person mit bekannter Insektengiftallergie betroffen ist. Auch wenn ein Bereich unvermeidbar passiert werden muss oder es bereits zu Angriffen kommt, kann ein Feuerwehr-Einsatz notwendig werden.
Ob das Nest auf Privatgrund oder auf öffentlichem Grund ist, ist dabei nicht das entscheidende Kriterium. „Maßgeblich ist, ob eine konkrete Gefährdung für Menschen besteht oder unmittelbar zu erwarten ist“, sagt Borstner. Die Entscheidung trifft letztlich die örtlich zuständige Feuerwehr beziehungsweise der Einsatzleiter anhand der Situation vor Ort.
Notruf nur bei unmittelbarer Gefahr
Damit ist die Grenze zwischen Feuerwehr und Schädlingsbekämpfung relativ klar gezogen: Besteht unmittelbare Gefahr und ist rasches Handeln nötig, ist der Feuerwehrnotruf 122 die richtige Wahl. Geht von einem Nest hingegen keine akute Gefahr aus, sollte ein geeigneter Fachbetrieb kontaktiert werden. Gerade bei Hornissen müsse zudem auf naturschutzrechtliche Vorgaben Rücksicht genommen werden. Nach Möglichkeit wird eine schonende Umsiedlung angestrebt. Feuerwehren arbeiten dabei je nach Situation etwa mit Imkern, Schädlingsbekämpfern oder Fachleuten aus dem Naturschutz zusammen.
Wie hoch sind die Kosten?
Und was kostet es, wenn die Feuerwehr ausrücken muss? Diese Hilfeleistungen erfolgen nach dem Kärntner Feuerwehrgesetz grundsätzlich unentgeltlich. Das Gesetz kennt allerdings Ausnahmen bzw. Kostenersatzansprüche in Sonderfällen. Wer etwa ohne hinreichenden Grund ein Ausrücken der Feuerwehr verursacht, kann zum Kostenersatz verpflichtet werden. Werden externe Fachfirmen oder Spezialisten beigezogen, können deren Leistungen gesondert verrechnet werden. Eine pauschale Kostenangabe für jeden Wespeneinsatz gibt es daher nicht.
2026 noch nicht auffallend
Für die Einsatzkräfte selbst sind solche Alarmierungen ein saisonales Thema. In einzelnen Regionen können sie im Sommer zu zusätzlichem Aufwand führen, insgesamt machen Wespen- und Hornisseneinsätze laut Landesfeuerwehrverband aber nur einen kleinen Teil der Einsätze aus. Auswertungen für das erste Halbjahr 2026 zeigen laut Borstner bislang noch keinen deutlichen Anstieg gegenüber Vorjahren. Im Durchschnitt hat eine Feuerwehr ein bis zwei derartige Einsätze pro Jahr.
Die Feuerwehren prüfen genau, ob tatsächlich Gefahr im Verzug besteht. Denn bei allem Ärger über ein Nest am Haus gilt: Menschenrettung, Brände, Verkehrsunfälle oder Unwettereinsätze haben Vorrang. Für ein Wespennest ohne konkrete Gefahr ist die Feuerwehr also nicht der Schädlingsbekämpfer auf Abruf.