„Mutwillige Anfragen“: Kärntner Gemeinde verhängt 400 Euro Strafe
Bürgerin soll zahlen, weil sie in einem Monat 15 Informationsbegehren an die Gemeinde Steindorf am Ossiacher See gerichtet hat. Der Fall wird vor Gericht verhandelt.

Das Wort „Mutwillensstrafe“ ist wohl nicht vielen ein Begriff. Die Steindorferin Kerin Stephanides weiß sehr genau, was sich dahinter verbirgt. Ihre Heimatgemeinde hat eine solche in Höhe von 400 Euro über sie verhängt und heuer im Sommer mit dem entsprechenden Bescheid auch einen Erlagschein mitgeschickt. Daran, die Strafe zu bezahlen, denkt sie nicht. Nach einem Einspruch fand am Landesverwaltungsgericht eine Tagsatzung statt. Im September sollen zwei volle Verhandlungstage folgen. Neben Bürgermeister und Amtsleiter müssen auch mehrere Mitarbeiter der Gemeinde vor Gericht aussagen.

Anfragen querbeet
Doch was ist eigentlich passiert? Stephanides hat sich mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz an die Gemeinde Steindorf am Ossiacher See gewandt. Sie wollte Hintergründe über Zuständigkeiten, Bürgeranliegen, Achsenführungen, Gutachten, Rechtskosten und noch ein wenig mehr wissen. Nachdem es keine Antworten gab, mündete ihr Wunsch nach Informationen in insgesamt 15 Begehren in einem Zeitraum von gut einem Monat. „Ich wollte einfach nur wissen, wie die Dinge funktionieren und warum sie so ablaufen, wie sie eben ablaufen“, sagt Stephanides.
„Unmut gegenüber Gemeinde“
Die Gemeinde hat alle Begehren pauschal abgewiesen und darüber hinaus die erwähnte Strafe verhängt. Aufgrund einer „offenbar mutwilligen Inanspruchnahme der Behörde“, wie im Bescheid steht. Die Begehren hätten „zahlreiche Detailfragen“ beinhaltet und „die innere Organisation der Gemeinde in ihrer Gesamtheit über Jahre hinweg“ betroffen. Die Antragstellerin würde mit ihren Anfragen zum Teil „bloß ihren persönlichen Unmut gegenüber der Behörde zum Ausdruck bringen“. Ebenfalls erwähnt wird, dass der weitere Kommunikationsverlauf zwischen Antragstellerin und Gemeinde auch an die Landesregierung weitergeleitet wurde. Mit Verweis auf das laufende Verfahren wollte sich die Gemeinde nicht weiter zum Sachverhalt äußern.
