Volksanwaltschaft entlastet Gemeinde in der Causa Wärmepumpe
Wärmepumpen erhitzen Häuser und in Gratwein-Straßengel Gemüter. In einem Fall gibt die Volksanwaltschaft jetzt Entwarnung. Weitere Prüfungen sind angekündigt.

Was vielerorts mit einer Meldung erledigt ist, kostet Bruno Ghersiach aus Gratwein-Straßengel über drei Jahre und nach mehreren Bauverfahren und Gutachten einen hohen vierstelligen Eurobetrag. Er will eine Wärmepumpe errichten und scheitert an der Genehmigung. Die Kleine Zeitung berichtete über seinen Fall.
2023 installiert Bruno Ghersiach eine Wärmepumpe. Dass er dafür eine Genehmigung braucht, weiß er zu dem Zeitpunkt nicht. Seine Nachbarn erstatten Anzeige. Ghersiach will die Sache klären und sucht um ein Bauverfahren an. Es bricht ein Streit vom Zaun, der bis heute andauert.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Anlage eine Schallschutzhaube braucht. Eine solche Haube beeinträchtigt zwar die Leistung der Pumpe, macht sie aber auch leiser – und damit verträglicher für die Nachbarschaft. Es folgen mehrere Bauverhandlungen. Das Verfahren muss zwischenzeitlich neu aufgerollt werden. Mehrere Gutachter werden involviert. Irgendwann fühlt sich Ghersiach von der Gemeinde vorgeführt und schaltet die Volksanwaltschaft ein.

Jetzt entlastet die Volksanwaltschaft die Gemeinde. Die Behörde sieht im Hinblick auf das Verfahren keine Anhaltspunkte für Verfehlungen seitens der Gemeinde. „Das Ergebnis ist eine Bestätigung für die objektive und rechtsstaatliche Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt Bürgermeisterin Doris Dirnberger (SPÖ). Aus Sicht der Volksanwaltschaft kann das Verfahren abgeschlossen werden.
Weitere Prüfung folgt
Bruno Ghersiachs Fall ist allerdings nicht der einzige, der in Gratwein-Straßengel zu Streit führt. Sowohl die Volksanwaltschaft als auch das Landesverwaltungsgericht befassten sich bereits in anderen Fällen mit Genehmigungsverfahren für Wärmepumpen.
Hier geht es vor allem um die Kosten für Gutachter. Die Gemeinde sieht sich nicht in der Lage, die Verfahren alleine abzuwickeln, und zieht deshalb Sachverständige hinzu. Damit sichere sich die Gemeinde ab, erklärt Bürgermeisterin Dirnberger. Die Kosten dafür verrechnet man an die jeweiligen Bauwerber.
In zwei Fällen hat das Landesverwaltungsgericht die Kostenbescheide aufgehoben. In einem hatte die Volksanwaltschaft das Vorgehen kritisiert. Daraufhin konnte die Angelegenheit bereinigt werden. Da man seitens der Volksanwaltschaft nicht ausschließen konnte, dass es ähnliche Fälle gibt, regte man die Gemeinde zur Prüfung weiterer Genehmigungsverfahren an. Diese Prüfungen finden gerade statt, wie Bürgermeisterin Dirnberger gegenüber der Kleinen Zeitung bestätigt.
