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Finale für Tourismusreform, aber was wird aus Mitarbeitern in Tourismusbüros?

Am Dienstag wird das neue Tourismusgesetz mit der Absegnung für fünf Verordnungen gültig. Aus 125 Organisationen werden zehn, eine Vielzahl von „Erlebnisräumen“ bleibt. Was aus den Mitarbeitern aus den Tourismusbüros der Gemeinden wird, ist unklar.

Urlauber in der Erlebnisregion Nassfeld. „Nicht zum Gast hin wirkend“
© Eva Gabriel
Urlauber in der Erlebnisregion Nassfeld. „Nicht zum Gast hin wirkend“
Eva Gabriel
Wirtschaft

18 Monate Entwicklungszeit und 100 Sitzungen hat es gebraucht, bis morgen, Dienstag, die Kärntner Tourismusreform in verbindliche Rechtsnormen gegossen wird. Fünf Verordnungen stehen zur Beschließung an, ohne die das Gesetz nicht umgesetzt werden kann. Ein Gesetz, das eine Branche, die 15 Prozent des Bruttoregionalproduktes erwirtschaftet, 40.000 Menschen Arbeit gibt, über eine Milliarde Euro Wertschöpfung bringt und Lebensader für Infrastruktur und Nahversorgung ist, wettbewerbsfähiger machen soll. 

Zehn aus 125

Noch gibt es in Kärnten 125 Tourismusorganisationen. Das Gesetz sieht ab 2027 nur noch „schlanke“ zehn Organisationseinheiten vor: neun Verbände und die Kärnten Werbung. Die Einrichtung dieser Verbände, die, wie berichtet, den bisherigen Tourismusregionen entsprechen, betrifft die erste, wesentlichste Verordnung. Ihrerseits werden die Verbände sich in Erlebnisregionen untergliedern, die, wie es heißt, nicht „zum Urlaubsgast hin wirken“, wohl aber für das (Personal-)management der Verbände eine Rolle spielen. „Jeder Tourismusverband muss in bis zu drei Erlebnisräume gegliedert werden. Erlebnisraummanager fungieren dann als erste Ansprechpartner für den Tourismus vor Ort“, heißt es aus dem Büro von Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP).

. . . da warens nur noch neun

Auf diese neun Verbände bzw. Regionen wird Kärntens touristische Verwaltung reduziert:

Großglockner – Mölltal – Oberdrautal
Hochosterwitz – Mittelkärnten
Katschberg – Lieser- und Maltatal
Klopeiner See – Südkärnten – Lavanttal
Millstätter See – Bad Kleinkirchheim – Nockberge
Nassfeld/Pressegger See – Lesachtal – Weissensee
Klagenfurt am Wörthersee
Villach – Faaker See – Ossiacher See
Wörthersee – Keutschacher See – Rosental

Wahl der Geschäftsführer im Herbst

Die anderen Verordnungen sind eher technischer Natur. Eine betrifft die Wahlen im Herbst, mit denen sich die neun Verbände konstituieren müssen. Der Vorstand besteht jeweils aus neun Unternehmern und den Bürgermeistern oder Bürgermeisterinnen der jeweils nächtigungsstärksten drei Regionen im betreffenden Gebiet. Eine weitere Verordnung betrifft die Geschäftsordnung der Verbände, eine nächste ihre Haushaltsführung. Für beide sind bereits Vorlagen ausgearbeitet.

Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig: „Kein Aderlass in den Tourismusämtern“
© Traussnig
Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig: „Kein Aderlass in den Tourismusämtern“

Tourismusabgabe bereits ab November

Auch die Aufteilung der neuen Tourismusabgabe von 4,50 pro Gast und Nächtigung bzw. vier Euro auf Campingplätzen – sie wird bereits ab November eingehoben und ersetzt die bisherige Orts- und Nächtigungstaxe – ist Inhalt einer Verordnung. 70 oder sogar 75 Millionen Euro soll sie laut Schätzungen jährlich einbringen. Davon soll ein Teil in einen neuen Infrastrukturfonds und dadurch indirekt etwa in Rad- und Wanderwege fließen, ein Teil in die Kärnten Werbung und ein Teil zu den Verbänden. Wie genau die Aufteilung vorgenommen wird, ist noch nicht bekannt. Nur, dass das Geld jedenfalls nicht gedrittelt wird.

Willkommensschild am Nassfeld/Passo die Pramollo
© Eva Gabriel
Willkommensschild am Nassfeld/Passo die Pramollo

Neue Aufgaben für Mitarbeiter in Tourismusbüros

Tourismus-Informationsstellen in den Gemeinden wird es laut Schuschnig weiter geben. Wie viele Mitarbeiterinnen in den Tourismusbüros der Gemeinden von der Strukturreform „betroffen“ sind, ist nicht bekannt, eine Übernahmegarantie durch die Verbände gibt es nicht. Schuschnig kalmiert: „Die meisten von ihnen sollen neue Aufgaben bekommen. Ein großer Aderlass ist nicht zu befürchten.“ Fix ist: Manche von ihnen sind unkündbar, für sie sind laut Peter Heymich, Geschäftsführer des Kärntner Gemeindebundes, „mehrstufige Lösungswege“ vorgesehen, im Zweifelsfall würde das Land Kärnten ihre Gehälter für maximal drei Jahre übernehmen. Die Mehrheit ist kündbar, denn, wenn der Arbeitsplatz wegen einer neuen Organisation wegfällt, ist das ein Kündigungsgrund. Und Kündigungen könne man laut Heymich „nicht zur Gänze“ ausschließen.

Der Kärnten Werbung ist durch Tourismusreform ab 2027 für das Incoming, also den Einreise-Tourismus zuständig, wobei es auch um die Schnürung von Reisepaketen bzw. um die Kooperation mit Reiseveranstaltern geht. Diverse Verträge sind bereits geschlossen bzw. Anbahnungen getätigt. Partner sind unter anderem Bild-Reisen, Ameropa und die ÖBB.

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