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Einsatz von Gesichtserkennung bei Klimademo rechtswidrig

Der Einsatz von automatisierten Gesichtserkennungen bei einer Klimademo war rechtswidrig. Im März 2023 wurden mehrere Aktivisten angehalten und, als diese sich nicht ausweisen wollten, von Polizeibeamten fotografiert und später wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt. Danach stellte sich heraus, dass zur Identifikation KI verwendet wurde. Wie die Datenschutzbehörde nun in einem der APA vorliegenden Bescheid festhält, fehlte für diesen Schritt die Rechtsgrundlage.

Zahlreiche Menschen gingen 2023 gegen die Gaskonferenz auf die Straße
© APA/ALEX HALADA
Zahlreiche Menschen gingen 2023 gegen die Gaskonferenz auf die Straße