Zahl der Pflegegeldbezieher erneut gestiegen
Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist auch im Juni im Jahresvergleich etwas angestiegen. Mit insgesamt 508.897 Anspruchsberechtigten lag die Zahl um 1,5 Prozent über jener des Vergleichszeitraums des Vorjahres (501.205). Gegenüber dem Vormonat Mai (508.245) gab es ein minimales Plus. Damit blieb die Bezieher-Zahl weiterhin über einer halben Million Betroffenen.

Erstmals wurde die Marke von 500.000 Anspruchsberechtigten im Mai vergangenen Jahres überschritten (mit 500.554 Betroffenen). Zum Halbjahr 2025 (Juni) stieg die Zahl auf die genannten 501.205 und blieb seitdem beständig über dieser Marke.
Bezüglich der Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe entfielen - gerundet - im Juni 29,9 Prozent auf Stufe eins, 20,5 Prozent auf Stufe zwei, 18,5 Prozent auf Stufe drei, 14,3 Prozent auf Stufe vier, 11,1 Prozent auf Stufe fünf, 4,2 Prozent auf Stufe sechs und 1,6 Prozent auf die Stufe sieben, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf. Die Einstufung in die einzelnen Stufen orientiert sich an dem monatlichen Pflegebedarf an Stunden.
Von den 508.897 Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 310.040 Frauen (61 Prozent) und 198.857 Männer (39 Prozent) befanden sich im Juni unter den Betroffenen.
Die Höhe des Pflegegeldes wurde per 1. Jänner routinegemäß erhöht - und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten "Anpassungsfaktor". Für 2026 bedeutet das laut Sozialministerium eine Steigerung um 2,7 Prozent - analog zu den Pensionen. Pflegegeldbezieher der Stufe eins erhalten seit 1. Jänner monatlich 206,20 Euro (davor 200,80), in Stufe zwei bekommt man 380,30 Euro (statt 370,30). 592,60 Euro gibt es in Stufe drei (davor 577), 888,50 Euro in Stufe vier (davor 865,10), in Stufe fünf 1.206,90 Euro (statt 1.175,20). Für Betroffene in Stufe sechs gibt es nun 1.685,40 Euro (statt 1.641,10) und in Stufe sieben 2.214,80 Euro (statt 2.156,60).
Im Sozialministerium von Ressortchefin Korinna Schumann (SPÖ) hob man angesichts der neuen Daten erneut positiv hervor, dass die jährliche Valorisierung der Geldleistung um den Anpassungsfaktor trotz der Einsparungen ermöglicht werden konnte.
