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Wer Zirbenzapfen sammelt, rüttelt am Strafenbaum

Zirbenzapfensammler sind aktuell vermehrt unter anderem im Kemetgebirge unterwegs. Wird man erwischt, droht eine Strafe, Bundesforste appellieren an die Vernunft.

Zirbenzapfen sind aktuell wieder begehrt, das Sammeln ist ohne Zustimmung des Waldbesitzers aber nicht erlaubt. In Naturschutzgebieten dürfen Pflanzenteile überhaupt nicht entnommen werden
© ÖBf / Wolfgang Simlinger
Zirbenzapfen sind aktuell wieder begehrt, das Sammeln ist ohne Zustimmung des Waldbesitzers aber nicht erlaubt. In Naturschutzgebieten dürfen Pflanzenteile überhaupt nicht entnommen werden
Dorit Burgsteiner
Redakteurin Regionalredaktion Liezen

Sie ist eine charakteristische Baumart in alpinen Lagen und hat eine wichtige Funktion im Ökosystem: die Zirbe. Die in ihren Zapfen enthaltenen Samen sind relevant für die Verjüngung der Bestände und Nahrungsquelle für viele Tiere. Deshalb sorgt ein Umstand für wenig Freude bei den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf). Nämlich jener, dass Zirbenzapfen, die zur Herstellung von Schnaps, Likör oder Sirup verwendet werden, bei Sammlern aktuell wieder hoch im Kurs stehen.

„In den vergangenen Jahren beobachten wir in den betroffenen Gebieten eine deutliche Zunahme“, heißt es dazu seitens der ÖBf. Zu diesen Gebieten zählt auch das Kemetgebirge, östlicher Ausläufer des Dachsteinmassivs. Die Zapfen werden nicht nur vereinzelt, „sondern auch in größeren Mengen entnommen“. Ebenfalls problematisch: „Bei unsachgemäßer Ernte können Äste und Triebe abgebrochen oder anderweitig beschädigt werden.“

Sammeln streng geregelt

Was vielen möglicherweise nicht klar ist: Das Sammeln unterliegt je nach Bundesland und Gebietsschutzstatus einer unterschiedlichen, jedenfalls aber strengen Regelung. „Grundsätzlich gilt: Zirbenzapfen, die sich noch am Baum befinden, sind Bestandteil des Waldbestandes und Eigentum des Waldeigentümers. Das Pflücken, Abschneiden oder Abreißen ist ohne dessen Zustimmung nicht erlaubt“, weiß Peter Schwarzkogler, ÖBf-Revierleiter im Kemetgebirge. Im Naturschutzgebiet, wie es sein Zuständigkeitsbereich überwiegend ist, „ist die Entnahme von Pflanzenteilen generell unzulässig“.

Wer das trotzdem macht, riskiert eine Strafe. „Kommt es zu einer Anzeige, gibt es ein Verwaltungsstrafverfahren. Über die Höhe entscheidet die Behörde“, so das Land Steiermark dazu. Und: Es könne durchaus eine empfindliche Geldstrafe sein.

Durch die Samen, die sich in den Zapfen finden, verjüngt sich der Bestand selbst. Aufgrund des langsamen Wachstums der Zirbe können sich Eingriffe wie das Sammeln langfristig negativ auf die Bestände auswirken, heißt es
© ÖBf / Wolfgang Simlinger
Durch die Samen, die sich in den Zapfen finden, verjüngt sich der Bestand selbst. Aufgrund des langsamen Wachstums der Zirbe können sich Eingriffe wie das Sammeln langfristig negativ auf die Bestände auswirken, heißt es

Hat auch Schwarzkogler schon Sammler erwischt? „Ja. Sie wurden auf die Rechtslage und auf die ökologische Bedeutung der Zirbenbestände hingewiesen.“

Verstärktes Handeln

Als Maßnahme gegen das unerlaubte Ernten stehe man „in engem Austausch mit der Berg- und Naturwacht, damit vor allem während der Haupterntezeit verstärkt und bei Verstößen entsprechend gehandelt wird“. Dazu setze man auf Information und Bewusstseinsbildung, um Waldbesucher über die Bedeutung der Zirbe und die Regeln aufzuklären.

Der Revierleiter appelliert, „den Zirbenwald zu respektieren und auf das Ernten der Zapfen zu verzichten. Mit Rücksicht auf die Natur trägt jede und jeder Einzelne dazu bei, diesen besonderen Lebensraum langfristig zu erhalten“.

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