Längere Intervalle bei „Pickerl“-Überprüfung gelten rückwirkend für alle Fahrzeuge
Die Gesetzesnovelle soll im Mai 2027 in Kraft treten. Ab dann müssen Fahrzeuge erst zehn Jahre nach Erstzulassung zu einer jährlichen Überprüfung. Allerdings gibt es künftig keine vier Monate Nachfrist mehr.