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Längere Intervalle bei „Pickerl“-Überprüfung gelten rückwirkend für alle Fahrzeuge

Die Gesetzesnovelle soll im Mai 2027 in Kraft treten. Ab dann müssen Fahrzeuge erst zehn Jahre nach Erstzulassung zu einer jährlichen Überprüfung. Allerdings gibt es künftig keine vier Monate Nachfrist mehr.

Kfz-Pickerl: Ab 19. Mai 2027 soll die sogenannte §57a-Überprüfung seltener gemacht werden müssen
© IMAGO/CHROMORANGE/Weingartner-Foto
Kfz-Pickerl: Ab 19. Mai 2027 soll die sogenannte §57a-Überprüfung seltener gemacht werden müssen
Paul Maier