Marine Le Pen legt Revision gegen Verurteilung ein
Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen hat gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern wie angekündigt Revision eingelegt. Das berichteten französische Medien unter Verweis auf die Justiz. Eine von einem Berufungsgericht verhängte einjährige Haftstrafe mit Fußfessel wird somit vorläufig nicht vollstreckt. Le Pen kann also wie von ihr geplant zunächst ungehindert in den Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr starten.
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