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NADA-Veröffentlichungen laut EuGH nur unter Voraussetzungen

Die Nationale Anti Doping Agentur Austria (NADA) darf nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin Namen von wegen Dopings gesperrten Sportlerinnen und Sportlern veröffentlichen - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Konkret darf es keine "automatische Veröffentlichung" ohne vorherige Einzelprüfung und Interessenabwägung geben, wie die EuGH-Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil darlegten. Beide Seiten begrüßten die EuGH-Entscheidung.

EuGH urteilt in NADA-Datenschutzcausa | EuGH urteilt in NADA-Datenschutzcausa
© APA/ROBERT JAEGER
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