Der Verfassungsgerichtshof hat Anträge von Schülerinnen bzw. deren Eltern gegen das Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren als unzulässig zurückgewiesen. Das Verbot tritt erst Anfang September in Kraft - daher waren die Kinder bzw. deren Eltern noch nicht antragsberechtigt. Inhaltlich gingen die Richter noch nicht auf den Antrag ein. Aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde auch ein Antrag, der sich gegen die Sicherstellung von Handys in Asylverfahren richtet.