Rücktritt wird einfacher – und was sich noch bei Onlinekäufen ändert
Durch das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz soll bei Online-Geschäften der Vertragsrücktritt für die Kunden einfacher werden. Insgesamt weniger komplex wird die Rechtslage aber nicht.
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Das Verbraucherschutzgesetz wurde geändert, um den Vertragsrücktritt bei Onlinekäufen zu erleichtern.
Unternehmen müssen einen leicht zugänglichen "Widerrufsbutton" bereitstellen, um den Rücktritt zu vereinfachen.
Die neuen Regelungen betreffen auch Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen.
Die Pflicht zur Bereitstellung des Widerrufsbuttons tritt am 1. Oktober in Kraft.
Unternehmen müssen zusätzliche vorvertragliche Informationspflichten erfüllen, die am 27. September in Kraft treten.
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