Der Verfassungsgerichtshof hat einem Antrag zu Anhörungen in Untersuchungsausschüssen teilweise zugestimmt. Antragsteller war die NGO epicenter.works, die versuchte, Zugang zum Ausschusslokal zu bekommen, jedoch abgewiesen wurde. Der Zugang zu solchen Anhörungen darf nicht wie bisher auf für Medienunternehmen tätige Journalisten beschränkt werden, teilte der VfGH am Mittwoch mit. Dass Ton- und Bildaufnahmen grundsätzlich verboten sind, ist verfassungskonform.
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