Vereinfachte Erneuerung von Sterbeverfügungen beschlossen
Sterbeverfügungen können in Zukunft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden. Laut einem Beschluss des Nationalrats vom Dienstag sind sie allerdings weiterhin für ein Jahr gültig. Notwendig ist die Neuregelung, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) 2024 die Regelung aufgehoben hatte, wonach die Sterbeverfügung nach einem Jahr - mit dem gesamten aufwendigen Prozedere des Erstantrags - erneuert werden muss.
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