Signa-Gründer Benko erstmals rechtskräftig verurteilt
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den Schuldspruch des ersten Urteils gegen René Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt. Den Teilfreispruch hob er auf.
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch gegen René Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt.
Der Teilfreispruch wurde aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurückverwiesen.
Benko wurde ursprünglich zu zwei Jahren Haft verurteilt, bestreitet jedoch alle Vorwürfe.
Der OGH sah es als erwiesen an, dass Benko 300.000 Euro an seine Mutter verschenkte und damit Gläubiger benachteiligte.
Der Teilfreispruch bezüglich einer Miet- und Betriebskostenvorauszahlung wurde aufgehoben, da diese für Gläubiger nicht verwertbar sei.
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