Ukrainer in Grundversorgung verlieren Familienbeihilfe
Mit Jahresmitte gibt es neue Regelungen für Vertriebene aus der Ukraine, was Familienleistungen angeht. Konkret sieht ein Gesetzesentwurf vor, dass man Familienbeihilfe nur noch lukrieren kann, wenn man nicht in der Grundversorgung ist. Bisher galt bloß, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, um die Leistung beziehen zu können. Diese Erfordernis fällt wiederum mit dem Gesetzesentwurf weg.
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