Sommerzeit ist Reisezeit – ob ans Meer, in die Berge oder auf einen Städtetrip. Wer mit der e-Card unterwegs ist, hat seine Krankenversicherung gleich mit im Reisegepäck. Für 7,6 Millionen Versicherte der ÖGK ist damit die medizinische Hilfe auch jenseits der Grenze immer mit dabei – „in den meisten Fällen rasch und unkompliziert“, so die Gesundheitskasse in einer Aussendung.
Was viele nicht wissen: Auf der Rückseite der e-Card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie gilt in allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten, in der Schweiz, in Großbritannien sowie in einigen Balkanstaaten, darunter Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien.
Was im Krankheitsfall in der Türkei benötigt wird
Achtung: Für eine Krankenbehandlung in der Türkei wird hingegen ein Urlaubskrankenschein benötigt. Dieser lässt sich laut ÖGK allerdings „sofort und bequem“ erstellen – die Generierung erfolgt umgehend, wahlweise über die App oder im Web unter „Reisen und Urlaub“.
Doch was tun im Ernstfall? In Vertragsstaaten kann die ärztliche Behandlung direkt in Anspruch genommen werden, denn die EKVK deckt die notwendigen Behandlungen ab. In der Türkei genügt es, den Urlaubskrankenschein vorzulegen. Anders verhält es sich in Nicht-Vertragsstaaten: Hier ist die Behandlung zunächst privat zu bezahlen, die Rechnung kann anschließend bei der ÖGK eingereicht werden – in der App oder im Webportal als Wahlarztrechnung.
Eines gilt es dabei zu beachten: Die EKVK deckt ausschließlich jene Leistungen ab, die medizinisch erforderlich und nicht aufschiebbar sind.