Oberster Gerichtshof entscheidet über Benko-Urteil
Signa-Gründer René Benko bekämpft seine Verurteilung, während die Staatsanwaltschaft gegen den teilweisen Freispruch, bei dem es um 360.000 Euro Mietvorauszahlung geht, vorgeht.
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Der Oberste Gerichtshof befasst sich mit dem Fall des Signa-Gründers René Benko, der gegen seine Verurteilung kämpft.
Benko wurde in erster Instanz zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er 300.000 Euro an seine Mutter verschenkt und Gläubiger benachteiligt haben soll.
Die Generalprokuratur empfiehlt, den Schuldspruch zu bestätigen, aber den Freispruch in einem anderen Anklagepunkt aufzuheben.
Ein weiteres Verfahren am Landesgericht Innsbruck führte zu einer 15-monatigen bedingten Haftstrafe für Benko.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in 17 verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Signa-Pleite.
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