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Billigairline

Ryanair-Gebühren für Check-In, Bordkarte & Co. laut OGH unzulässig

Betroffene Verbraucher können diese Gebühren nun zurückfordern.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Gebührenklauseln von Ryanair für unzulässig erklärt.
  • Betroffene Verbraucher können die gezahlten Gebühren zurückfordern.
  • Die Gebühren sind laut OGH-Urteil intransparent und benachteiligen Konsumenten.
  • 14 von 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen wurden als rechtswidrig erklärt.
  • Ein Musterbrief zur Rückforderung steht auf der VKI-Homepage zur Verfügung.
Eine Maschine der Ryanair auf dem Rollfeld
© IMAGO/Björn Trotzki
 Die Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC wurden für rechtswidrig erklärt
© IMAGO/Björn Trotzki
29. Juni 2026,
7:48 Uhr

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