Es war ein steiler und viel beachteter Aufstieg, den das Grazer Start-up „EET Efficient Energy Technology“ nach seiner Gründung 2017 vollzogen hatte. Insbesondere Photovoltaik-Balkonkraftwerke und entsprechende Speichersysteme sowie der selbst entwickelte „Virtual Meter“, also ein virtueller Stromzähler, sorgten für Aufsehen.

Nun musste das Unternehmen am Landesgericht Graz einen Konkursantrag stellen, berichtet der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) am Freitag. Im Jahr 2024 sei die Firma demnach aufgrund der schwierigen Situation der Lieferkette auf dem Markt für Batterie-Energiespeichersysteme (sogenannte „Plug-in-BESS1 -Systeme“) in eine Krise geraten.

Neuausrichtung blieb erfolglos

„Nach einer zusätzlichen Kapitalerhöhung durch die Gesellschafter im September 2024 wurden Versuche unternommen, das Unternehmen umzustrukturieren“, berichtet der KSV. Trotz Kostensenkung habe sich „die negative Ertragslage durch den zunehmenden Wettbewerb auf dem Markt für Plug-in-BESS-Systeme“ jedoch verschärft.

Das Unternehmen habe mit den Verkaufspreisen und Herstellungskosten – insbesondere denen der Zulieferer aus Fernost – nicht mithalten können. Im Herbst 2025 sei dann eine Neuausrichtung des Geschäftsmodells vorgenommen worden, es kam zur Lizenzierung der „Virtual-Meter-Technologie.

22 Dienstnehmer und 95 Gläubiger

Ab November 2025 sei dann ein strategischer Käufer der Gesellschaft gesucht worden, „um weitere Finanzierungsmittel für die Entwicklung der Technologie voranzutreiben“, wie es heißt. „Zahlreiche Interessentengespräche wurden geführt. Letztlich konnten diese nicht positiv finalisiert werden, so dass nunmehr die Zahlungsfähigkeit eintrat“, so der KSV in einer Aussendung. 22 Dienstnehmer sowie 95 Gläubiger sind demnach von der Insolvenz betroffen.

Die Passiva werden mit 1,078 Millionen Euro ausgewiesen, wobei auch auf „bestehende Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in der Höhe von rund 5,3 Millionen Euro“ verwiesen wird. „Eine Fortführung ist laut Ausführungen der Schuldnerin aufgrund der fehlenden Einnahmen im Fortführungszeitraum nicht zweckmäßig“, so der KSV.