Die Abgaben für ältere Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte steigen. Auch Arbeitnehmer über 63 müssen ab 2027 Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte wird von 19,4 auf 23 Prozent angehoben. Gleichzeitig bleibt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro eingefroren. Die Maßnahmen sollen am Freitagnachmittag laut Sozialministerium im Budgetausschuss per Abänderungsantrag beschlossen werden.

Sie sind Teil eines Pakets von zusätzlichen Einsparungen am Arbeitsmarkt, die bis zuletzt als Ersatz für ursprünglich geplante Einsparungen beim sogenannten „Zwischenparken“ von Arbeitskräften beim AMS verhandelt wurden. Wie bereits medial kolportiert einigte sich die Regierungskoalition zudem auf die Streichung von Gutschriften für Selbstständige im Bereich der Krankenversicherung. 2027 sollen die Gutschriften halbiert, ab 2028 gänzlich gestrichen werden. Gekürzt werden soll außerdem bei den Unternehmensförderungen des AMS im Ausmaß von 10 Mio. Euro 2027. Gestrichen wird die bisherige Regelung, wonach Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension unter bestimmten Bedingungen noch ein Jahr Arbeitslosengeld beziehen können.

Bereits offiziell bekannt war, dass die Altersteilzeit für Besserverdienende stark eingeschränkt wird. Zur Berechnung des Altersteilzeitgeldes wird für Neueintritte in die Altersteilzeit ein Deckel eingeführt bei 75 Prozent der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage.