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Abgaben für ältere und geringfügige Beschäftigte steigen

Die Abgaben für ältere Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte steigen. Auch Arbeitnehmer über 63 Jahren müssen ab 2027 Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte wird von 19,4 auf 23 Prozent angehoben. Bis Ende 2027 bleibt außerdem die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro eingefroren. Der Budgetausschuss hat am Freitag das Budgetbegleitgesetz und per Abänderungsantrag gleichzeitig die Maßnahmen beschlossen.

Auch ältere Arbeitehmer müssen Arbeitslosenbeiträge zahlen | Auch ältere Arbeitehmer müssen Arbeitslosenbeiträge zahlen
© APA/dpa
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