Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos haben am Donnerstag gemeinsam mit den Grünen im Verfassungsausschuss ein Reformpaket zur Stärkung der Volksgruppen auf den Weg gebracht. Im Zuge dessen sollen alle sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen – die kroatische, slowenische, ungarische, tschechische und slowakische sowie die Volksgruppe der Roma – verfassungsrechtlich im Volksgruppengesetz verankert werden.
Zudem werde ein Volksgruppenforum eingerichtet und der bisherige Volksgruppenförderbericht zu einem umfassenden jährlichen Volksgruppenbericht weiterentwickelt, hieß es. Dieser soll über die Maßnahmen des Bundes zur Förderung und zum Erhalt der Volksgruppen informieren.
Gesetzespaket soll zweisprachige Gerichte in Kärnten sichern
Umfasst vom Gesetzespaket sei auch die langfristige Absicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten, hieß es. Demnach wird der Standort Ferlach mit jenem in Klagenfurt zusammengeschlossen und die Gerichte in Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt Gerichtstage und Verhandlungen sollen an den bisherigen Standorten erhalten bleiben.
Als „klares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung“ bezeichnete Volksgruppenministerin Claudia Bauer (ÖVP) das Gesetzespaket in einer Aussendung. Für Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) garantiere es „die Ausübung der Volksgruppenrechte“ und sorge für „einen effektiven Zugang zum Recht“. Auch -Neos-Volksgruppensprecher Michael Bernhard betonte, dass damit die Position der Volksgruppen gestärkt werde. Grünen-Volksgruppensprecherin Olga Voglauer freute sich ebenfalls, dass mit den neuen Regelungen zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten langjährige Forderungen aufgegriffen und wichtige Verbesserungen erzielt wurden.