Ein Vorfall aus einer Fernsehdokumentation des österreichischen Senders ATV hatte nun ein gerichtliches Nachspiel. Eine junge Frau, die in einer Folge der Sendung „Tutto Gas! – Ausnahmezustand in Lignano“ zu sehen war, hat den Sender geklagt.
Das Handelsgericht Wien sprach ihr nun laut einem Bericht des „Falter“ in erster Instanz - nicht rechtskräftig - 10.000 Euro Schadenersatz zu. Der Vorfall ereignete sich bereits im Juni 2022 während eines Urlaubs der Frau im italienischen Badeort Lignano. Während sie mit Freundinnen unterwegs war, wurde sie von einem Kamerateam gefilmt. In diesem Moment griff ein betrunkener Mann ihr plötzlich an die Brust. Die Frau wurde dadurch überrascht und wusste nicht, wie sie reagieren sollte.
Besonders problematisch war, dass die Szene später im Fernsehen ausgestrahlt wurde. Nach Angaben der Klägerin war sie dabei deutlich erkennbar zu sehen. Sie erklärte, dass sie nie ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben habe. Außerdem sei die Situation in der Sendung eher unterhaltsam dargestellt worden, obwohl es sich um eine sexuelle Belästigung gehandelt habe. Erst einige Wochen später bemerkte die Frau, dass die Aufnahme im Fernsehen gezeigt worden war. Danach sei sie von Freunden, Bekannten und sogar fremden Personen auf die Szene angesprochen worden. Dies habe sie stark belastet.
Zivilrechtliche Klage
Die Sendergruppe ProSiebenSat.1Puls4 erklärte, dass ihnen das Urteil bisher nicht vorliegt. ATV hielt bereits im Vorjahr fest, dass die Klägerin in sämtlichen verfügbaren Versionen immer unkenntlich gemacht worden sei - mit „einer produktionsbedingten Ausnahme“. Zudem habe die Frau die Veröffentlichungen seit fast drei Jahren nicht bei ATV beanstandet. Strafrechtliche Schritte gegen den Mann waren nicht mehr möglich, da die Frist dafür bereits abgelaufen war. Deshalb richtete sich die zivilrechtliche Klage ausschließlich gegen den Fernsehsender.