An der von der Bundesregierung geplanten Novelle zum Sterbeverfügungsgesetz gibt es deutliche Kritik in den bisher eingetroffenen Stellungnahmen. Die Neuregelung, die zwar Erleichterungen bei der Verlängerung der Verfügungen vorsieht, gleichzeitig die Geltungsdauer bei einem Jahr belässt, wird teils als zu restriktiv angesehen. Die Bischofskonferenz untermauerte hingegen ihre generelle ablehnende Haltung der Sterbehilfe gegenüber.
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