Höchstgericht prüft Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im steirischen Pflegegesetz
Steirer soll 8110 Euro für 24-Stunden-Betreuung der verstorbenen Mutter zahlen. Aber können Kosten für die 24-Stunden-Betreuung denn von Erben eingehoben werden? Grazer Richter des Landesverwaltungsgerichts ortete Bedenken. Der VfGH prüft.