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24-Stunden-Pflege

Höchstgericht prüft Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im steirischen Pflegegesetz

Können Kosten für die 24-Stunden-Pflege von den Erben kassiert werden? Grazer Richter des Landesverwaltungsgerichts ortete Bedenken. Der VfGH prüft.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit das Gleichheitsprinzip im steirischen Pflege- und Betreuungsgesetz.
  • Ein Richter des Landesverwaltungsgerichts Steiermark äußerte Bedenken, ob Erben für 24-Stunden-Betreuungskosten herangezogen werden können.
  • Der Verfassungsgerichtshof wird frühestens im Herbst eine Entscheidung treffen.
24-Stunden-Pflegerin bei der Arbeit
© APA/THEMENBILD
Müssen Erben im Nachhinein für die 24-Stunden-Pflege aufkommen?
© APA/THEMENBILD
24. Juni 2026,
12:30 Uhr

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