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Höchstgericht prüft Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im steirischen Pflegegesetz

Steirer soll 8110 Euro für 24-Stunden-Betreuung der verstorbenen Mutter zahlen. Aber können Kosten für die 24-Stunden-Betreuung denn von Erben eingehoben werden? Grazer Richter des Landesverwaltungsgerichts ortete Bedenken. Der VfGH prüft.

24-Stunden-Pflegerin bei der Arbeit
© APA/THEMENBILD
Müssen Erben im Nachhinein für die 24-Stunden-Pflege aufkommen?