Im Korruptionsprozess gegen die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, María Begoña Gómez Fernández, hat der zuständige Richter der 55-Jährigen Reisen ins Ausland untersagt. Wie aus einem am Samstag veröffentlichten Beschluss von Richter Juan Carlos Peinado hervorgeht, muss Begoña Gómez ihren Reisepass abgeben und sich zweimal monatlich bei den Behörden melden. Ihr werden Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt.
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