Zusatzstrafe wegen Geheimhaltungsverletzung für Jenewein
Der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein ist am Freitag zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Landesgericht Wien befand ihn im zweiten Rechtsgang für schuldig, bei der Weitergabe von Informationen an eine Journalistin die Pflicht zur Geheimhaltung verletzt zu haben. Eine ehemalige Mitarbeiterin des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ) fasste sechs Monate aus. Die bedingt ausgesprochenen Urteile sind nicht rechtskräftig.
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