Mutter in Krems wegen Mordes zu 16 Jahren Haft verurteilt
Der Schuldspruch für 30-Jährige nicht rechtskräftig. Die Frage nach ihrer Zurechnungsfähigkeit war Kernthema des Prozesses. Die Geschworenen bejahten diese mehrheitlich.
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Eine 30-jährige Frau wurde wegen Mordes an ihrem 15 Monate alten Sohn zu 16 Jahren Haft verurteilt.
Der Schuldspruch ist noch nicht rechtskräftig, da die Frage der Zurechnungsfähigkeit im Prozess zentral war.
Die Geschworenen bejahten mehrheitlich die Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten.
Die Frau bekannte sich schuldig und versuchte nach der Tat, Suizid zu begehen.
Alle acht Laienrichter stimmten bei der Hauptfrage nach Mord für „Ja“, bei der Frage der Zurechnungsfähigkeit lautete das Ergebnis 7:1.
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