Meinl-Reisinger gewann Verfahren gegen FPÖ-Hafenecker
Nachdem Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) bereits medienrechtlich gegen die FPÖ in erster Instanz gewonnen hatte, folgte jetzt das Urteil im zivilrechtlichen Verfahren gegen den freiheitlichen Generalsekretär Christian Hafenecker wegen Rufschädigung. Es ging um die Behauptung, Meinl-Reisinger würde mit Geldkoffern in die Ukraine reisen, um Steuergeld in bar zu übergeben. Gemäß einer einstweiligen Verfügung muss Hafenecker dies öffentlich widerrufen.
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