Social-Media-Regeln gelten künftig auch für Staatssekretäre
In Zukunft dürfen auch Kabinettsmitarbeitende von Staatssekretärinnen und Staatssekretären deren Social-Media-Accounts betreuen, ohne dass dies als Spende gewertet wird. Eine entsprechende Änderung des Parteiengesetzes findet sich im Budgetbegleitgesetz, wie das "Profil" zunächst berichtete. Die im Vorjahr beschlossene neue Social-Media-Regelung betraf bisher nur Mitarbeiter von Ministerinnen und Ministern, Mitgliedern der Landesregierungen, Klubobleuten und Abgeordneten.
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