Falle im Ausland: Daran sollten Autofahrer vor dem Urlaub denken
Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte vor der Abfahrt einen Blick auf das Pickerl werfen. Andernfalls drohen an manchen Grenzen oder bei Kontrollen unangenehme Überraschungen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir
entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
Autofahrer sollten vor Auslandsreisen die Gültigkeit ihres §57a-Pickerls überprüfen, um Probleme an Grenzen zu vermeiden.
In Österreich gibt es eine Toleranzfrist für abgelaufene Pickerl, die im Ausland nicht immer anerkannt wird.
Probleme mit abgelaufenen Pickerln traten in der Vergangenheit in Ländern wie Italien, Kroatien, Slowenien und Ungarn auf.
Der ÖAMTC empfiehlt, die Fahrzeugbegutachtung vor einer Urlaubsreise durchzuführen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Besonders bei längeren Auslandsreisen sollten Camper und Besitzer älterer Fahrzeuge die Pickerl-Überprüfung rechtzeitig vornehmen.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.