Eine ehemalige Direktorin einer Seniorenresidenz, die für das systematische Vernachlässigen pflegebedürftiger Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich gemacht wurde, ist am Freitag im Zweifel freigesprochen worden. Es bestand der Vorwurf, dass es in der Einrichtung, die es inzwischen nicht mehr gibt, über Jahre hinweg zu einem systematischen Organisationsversagen und in Folge untragbaren Zuständen gekommen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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