Die Bundesregierung hat eine wegen eines Entscheids des Verfassungsgerichtshofs notwendig gewordene Neuregelung der seit 1. Juni ungeregelten Sterbeverfügungen auf den Weg gebracht. Geplant ist, dass die Verfügung weiterhin jährlich erneuert werden muss, aber mit weniger Aufwand als bisher. Die Gesellschaft für ein humanes Lebensende fordert hingegen eine längere Gültigkeitsdauer und weitere Reformen.