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Mutter von René Benko darf wieder Rechte als Stifterin ausüben

Die einstweilige Verfügung gegen die Ingbe-Stiftung wurde vom Liechtensteiner Oberlandesgericht aufgehoben. Signa-Insolvenzverwalter muss Verfahrenskosten zahlen.

 Signa-Gründer René Benko und sein Anwalt argumentieren, das Geld in der Ingbe-Stiftung gehöre nicht ihm
© APA / Barbara Gindl
Signa-Gründer René Benko und sein Anwalt argumentieren, das Geld in der Ingbe-Stiftung gehöre nicht ihm