Italien, Frankreich und Rumänien haben es versucht, sind aber gescheitert. Somit hat kein einziges Land in Europa bisher eine nationale Paketsteuer eingeführt. Kurz vor ihrem finalen Beschluss in Österreich, wo sie ab Oktober gelten soll, flehen Österreichs Händler ein letztes Mal um die Abwendung. Sie haben starke Argumente.
Innovationskiller, Job-Killer
„Durch die Steuer würde das Bruttoinlandsprodukt in Österreich jährlich um 360 Millionen zurückgehen. 2870 Jobs gingen dadurch verloren“, weiß Rainer Will, Chef des Handelsverbands, aus einer aktuellen Studie. Dadurch wiederum werden 170 Millionen Euro an Steuern und Abgaben nicht geleistet. „Die 280 Millionen an Steuern, die der Staat durch die Abgabe einnehmen will, schrumpfen somit wieder auf 110 Millionen Euro.“
Die künstliche Verteuerung um zwei Euro netto bzw. 2,40 Euro brutto pro Bestellung von einem Online-Händler mit über 100 Millionen Umsatz katapultiere „Österreich wieder ins digitale Steinzeitalter”. Sie sei ein Risiko für den Wirtschaftsstandort, werde internationale Imageschäden nach sich ziehen. Werde das Gesetz wirksam, würde es den Kaufkraftabfluss nach Asien nicht schwächen, sondern verstärken. Konkret würde sich der Auslandsanteil an Bestellungen laut Harald Gutschi, Geschäftsführer des Versandhändlers Otto in Österreich, um drei bis fünf Prozentpunkte erhöhen. „Da sprechen wir von einem Umsatz von 625 Millionen Euro. So eine politische Naivität und wirtschaftliche Dummheit – unfassbar.“
Anwalt Zahradnik: „Onlinehandel wird diskriminiert“
Laut einer Studie der Anwaltskanzlei Dorda aus Wien wäre die Paketabgabe mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig und nicht EU-rechtskonform. Dafür zählt Kanzlei-Partner Andreas Zahradnik mehrere Begründungen auf. Zunächst die unsachliche Ungleichbehandlung. Es herrsche Erwerbs- und Eigentumsfreiheit – Online- und Offline-Einkäufe müssten gleich behandelt werden, stattdessen diskriminiere die Steuer den E-Commerce.
Steuer wird auch bei Retoure fällig
Dann die steuerliche Belastung „pro Bestellung”. „Die Steuer müsste eigentlich Bestell- und nicht Paketsteuer heißen, denn sie soll auch dann fällig werden, wenn die Bestellung wieder zurückgeschickt wird, der Händler also gar keinen Umsatz damit macht. Das ist gelinde gesagt sehr ungewöhnlich.“ Darüber hinaus sei die Umsatzgrenze mit 100 Millionen pro Unternehmen willkürlich. Versandhändler Refurbed zum Beispiel weiß noch gar nicht, ob er selbst betroffen ist. „400 kleinere Händler verkaufen über unsere Plattform“, sagt Co-Gründer Peter Windischhofer.
Beschwerde wird eingereicht
Versandhändler Otto wird daher Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und möglicherweise auch beim Europäischen Gerichtshof einbringen. Gutschi geht davon aus, dass juristische Entscheidungen nach dieser Intervention zwei bis vier Jahre dauern werden. „Falls der Staat uns die Steuer zurückzahlen muss, werden auch wir das jedem einzelnen unserer Kunden zurückzahlen.“ Otto verbucht vier Millionen Bestellungen pro Jahr.