Nach einem Felssturz im Steyrer Stadtteil Unterhimmel 2023, bei dem zwei Arbeiter getötet wurden, hat am Dienstag im Landesgericht Steyr der für zwei Tage anberaumte Prozess gegen den Seniorchef eines Kärntner Sprengunternehmens sowie einen Geologen begonnen. Die Staatsanwaltschaft Steyr legt ihnen fahrlässige Tötung zur Last und hat einen Antrag auf Verbandsgeldbuße eingebracht. Einer der Toten war der Sohn des Unternehmers. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Am 8. Februar 2023 waren im Zuge von Hangsicherungsarbeiten zwei Arbeiter, 31 und 64 Jahre alt, dabei, einen großen Felsblock vom bröckelnden Hang abzutragen. Der Sohn des Seniorchefs bediente einen Bagger. Dabei lösten sich rund 3000 Kubikmeter Gestein, und die Gesteinsmassen begruben die Arbeiter. Weiters wurden ein Nebengebäude eines Wohnhauses und eine Garage beschädigt. Insgesamt mussten vier Gebäude evakuiert werden. Wegen der extrem gefährlichen Situation am Unglücksort dauerte es sechs Tage, bevor die toten Männer geborgen werden konnten.

26-seitiger Strafantrag

„Diese Tragödie bedarf der strafrechtlichen Aufarbeitung“, meinte der Staatsanwalt und verwies auf einen 26-seitigen Strafantrag mit zahlreichen Gutachten. Für ihn war eindeutig, „dass die falsche Art und Weise der Abtragung gewählt wurde“. Das Unternehmen habe den Felsen, der bereits lose gewesen sei, von oben abgetragen, das „war klar falsch“. Der Geologe habe keine Kenntnis von der Abtragungsmethode gehabt, er hätte sich aber vorher darüber informieren müssen, dann hätte er die falsche Methode erkannt, so der Staatsanwalt.

„Am Anfang steht die Planung“, doch ein entsprechendes Konzept habe es nie gegeben, wies der Verteidiger des 69-jährigen Seniorchefs des Sprengunternehmens die Verantwortung dem Geologen zu. Es sei lediglich festgehalten worden, dass der „Abbau von außen nach innen“ zu erfolgen habe, mehr Informationen habe sein Mandant nicht gehabt. „Mein Mandant hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“, habe sich auf die Einschätzung des Experten verlassen.

„Absurde Idee“

Dem Vorwurf, sein Mandant habe es unterlassen, ein Konzept zu erstellen, widersprach der Anwalt des 61-jährigen Geologen. Diesem sei die Gefährlichkeit bewusst gewesen. Denn am 1. Februar 2023 gab es einen Termin für ein „neues Abtragungskonzept“, nachdem auch der Seniorchef des Unternehmens meinte, ein weiterer Abtrag in dem Hanggebiet sei riskant.

Sein Sohn habe sich aber „eigenverantwortlich“ auf den Felsblock begeben, „er hat sich sehenden Auges in die Gefahrensituation begeben“. Der Geologe wäre niemals auf die „absurde Idee“ gekommen, sich mit einem Bagger auf den absturzgefährdeten Fels zu stellen.“ Ebenso wie der Seniorchef bekannte sich daher auch der Geologe für nicht schuldig.

Ein Urteil ist für Freitag geplant. Den Männern drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren Haft.