Eingeschränkte Mobilität macht Arztbesuche für viele Menschen zur logistischen Herausforderung, oft benötigen Betroffene einen Krankentransport, um wichtige Termine in Praxen wahrzunehmen. Nun hat die ÖGK allerdings die Voraussetzungen für die finanzielle Übernahme von Krankentransporten maßgeblich verschärft und unter anderem Selbstbehalte für planbare Fahrten eingeführt. Unter anderem wurde die „Gehunfähigkeit“ neu definiert.
Übernommen werden Kosten nur noch, wenn der Gesundheitszustand es unmöglich macht, sich außerhalb der Wohnung fortzubewegen – auch mit Gehhilfe und Begleitperson. Auch fehlende öffentliche Verkehrsmittel werden seitens der ÖGK nicht mehr als Grund gewertet, Kosten für Transporte zu übernehmen. Ein falsches Signal, findet Dietmar Bayer, Kurienobmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark.
Gehunfähigkeit: Definition geht an Realität vorbei
Die neuen Regeln für den Krankentransport würden laut des Obmanns Menschen treffen, die krank und auf Unterstützung angewiesen sind. Die Verantwortung für die Einsparungen werde auf die behandelnden Ärztinnen und Ärzte übertragen, so Bayer. „Krankentransporte dürfen nicht nach starren Verwaltungskriterien beurteilt werden, sondern müssen sich an der medizinischen Notwendigkeit und an der Lebensrealität der Betroffenen orientieren“, ist er überzeugt.
Vor allem die restriktive Auslegung der Gehunfähigkeit kritisiert Bayer scharf. Nicht jeder habe Zugang zu einer Begleitperson, dass fehlende öffentliche Verkehrsmittel kein Grund mehr für eine Kostenübernahme sind, ist ihm unverständlich: „Gerade im ländlichen Raum geht das an der Realität vorbei.“ Für Ärztinnen und Ärzte bedeuten die strengeren Regeln zudem einen bürokratischen Mehraufwand. In Zukunft müsse der Bedarf der Notwendigkeit eines Krankentransports noch genauer begründet werden, so Bayer. „Ärztinnen und Ärzte sollen medizinisch behandeln, nicht Sparvorgaben verwalten. Jede zusätzliche Bürokratie nimmt Zeit weg, die in der Patientenversorgung fehlt“, ärgert er sich.
Die Ärzteschaft fordert laut Bayer eine praxistaugliche Lösung, medizinische Erfordernisse, regionale Gegebenheiten und soziale Verantwortung berücksichtigt. „Wir brauchen klare Regeln, keine Einsparungen auf Kosten der Schwächsten.“