Frage & Antwort.
Wichtige Verkehrsregeln für Autofahrer in Italien. Anwälte erklären, wann es zur Beschlagnahmung des Autos kommt. Bei hoher Alkoholisierung gilt das Fahrzeug als Tatwaffe.
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In Italien dürfen Personen mit L17-Lenkberechtigung nicht Auto fahren; erst ab 18 Jahren erlaubt. Für Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.
Bei öffentlicher Alkoholisierung in Italien drohen Strafen von 51 bis 309 Euro, auch in Lokalen.
Der Führerschein kann in Italien schnell entzogen werden, z.B. bei Telefonieren ohne Freisprechanlage oder Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h.
Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug beschlagnahmt und versteigert; es gilt als Tatwaffe.
In Slowenien dürfen Jugendliche unter 16 Jahren ab 24 Uhr nicht ohne Begleitung in Lokalen sein, wenn Alkohol verkauft wird.
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