Folgen nun rechtliche Schritte gegen Streik? Gewerkschaft wehrt sich
Die Arbeitgeberseite der Chemiebranche hatte zuletzt betont: Gewerkschaften und Betriebsräte „unterliegen bei einem ungekündigten Kollektivvertrag der Friedenspflicht“. Dies sei „rechtlich unzutreffend“, kontern nun die Gewerkschaften PRO-GE und GPA.