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© Cities/Gemeinde Bad St. LeonhardEin mit Fan-Stickern beklebtes Vorrang-Schild
„Das Bekleben von Verkehrsschildern ist verboten“
Bekleben von Verkehrsschildern fällt unter Sachbeschädigung. Es drohen Geldstrafen oder sogar eine Haftstrafe. Gemeinde klärt auf.
