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Geld- oder Haftstrafen

„Das Bekleben von Verkehrsschildern ist verboten“

Bekleben von Verkehrsschildern fällt unter Sachbeschädigung. Es drohen Geldstrafen oder sogar eine Haftstrafe. Gemeinde klärt auf.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Das Bekleben von Verkehrsschildern ist verboten und fällt unter Sachbeschädigung.
  • Es drohen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen für das Bekleben von Verkehrsschildern.
  • Oft als Lausbubenstreich abgetan, ist das Bekleben tatsächlich eine Straftat.
  • In letzter Zeit wurden Verkehrsschilder vermehrt unbefugt beklebt, besonders mit Fan-Stickern.
  • Die Gemeinde Bad St. Leonhard appelliert an die Bevölkerung, das Bekleben zu unterlassen.
Beklebtes Verkehrszeichen
© Cities/Gemeinde Bad St. Leonhard
Ein mit Fan-Stickern beklebtes Vorrang-Schild
© Cities/Gemeinde Bad St. Leonhard
10. Juni 2026,
12:00 Uhr

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