Sollten Sie Bedarf an landwirtschaftlichen Geräten haben, ist dieser Verkäufer genau Ihr Mann: Ein 5000-Liter Güllefass, eine Ackerspritze für Dünger, einen sperrigen Balkenmäher oder handlichere Obstkisten – all das veräußerte ein Weststeirer auf der Plattform willhaben.at zum Schleuderpreis. Manko: die Gegenstände gehörten gar nicht ihm, sondern seinem Vermieter. Vom Verkauf seiner landwirtschaftlichen Geräte hatte dieser nicht die leiseste Ahnung.

„Beim Traktor rinnt eh schon das Öl raus. Und der Rest war rostig“, versucht sich der Mieter bei seinem Prozess aus der Affäre zu ziehen. Und sowieso: „Ich wollt ihm nur die Arbeit abnehmen. Er hat ja mal g‘sagt, er tät die Halle gern leer haben. Ich wollt‘ ihm den Gefallen machen, damit sie leer wird.“ Also verkaufte er auf der Plattform „das ganze Zeugs“ gleich im Konvolut. Nur 900 Euro will er bekommen haben.

Fremde Geräte auf Willhaben verkauft

Bei der Befragung durch Richterin Julia Noack bei seinem Prozess am Straflandesgericht wählt der angeklagte Weststeirer zunächst aus drei variantenreichen Kurzantworten. „Jein“ (auf die Frage, ob er die Sachen gestohlen hat). „Ja-nein“ (wenn es darum geht, ob er vom Vermieter gebeten wurde, zu verkaufen). „Njein“ (als er gefragt wird, ob er alles auf willhaben verkauft hat). Ausführlicher erläutert der Mann die verzwickte Lage, wenn es um „mein wahres Problem“ geht. „Ich hab‘ nämlich blöderweise kein Foto von dem alten Zeugs ...“ Fotos, die beweisen sollen, dass die verkauften Geräte nie und nimmer 17.000 Euro wert sein sollen. Weil Rost, Ölaustritt und so.

Der Geprellte ist über den Verkauf noch immer sehr aufgebracht. Was vielleicht auch erklärt, warum er statt zum Straflandesgericht zuerst zu einem eine Stunde entfernten Bezirksgericht gefahren ist. Jetzt, angekommen in Graz, hält er fest: „Ich wollte das Gebäude nie leer haben. Wir brauchen die Geräte für den Acker und den Obstbau“, sagt er leicht verzweifelt, „was sollen wir ohne diese Maschinen machen?“ 17.000 Euro sind die Sachen locker wert, meint auch sein Anwalt. Der Angeklagte weiß, wie man weiß: „Aber aus dem Traktor ist Öl geronnen ...“, rostig sei sowieso alles.

Der Angeklagte bekommt ein Diversionsangebot: 3600 Euro Geldbuße. 5000 Teilschadenersatz. Akzeptiert er? „Nein! Ja!“